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Energieausweis.

 

Seit Mai 2021 muss bei einem Hausverkauf, der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien stets ein Energieausweis vorgelegt werden. Dieser richtet sich nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).


Auf Wunsch beantrage ich für Sie einen zulässigen Energieausweis nach GEG mit einem amtlichen Zertifikat.

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten zur Kontaktaufnahme.

Die Datenschutzvereinbarung ist mir bekannt. 

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